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Training in Genetischer Epidemiologie
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Zeitraum: 19.04. - 21.04.2012
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Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)
Nutzungsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB):
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Onlinekurses "Training in Genetischer Epidemiologie" Prof. Dr. Andreas Ziegler A. Vertragliche Grundlagen Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhand-lungen mit unseren Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen. Ausschließlichkeit Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie uns sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Vertragsschluss und Schriftform Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leis-tung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. B. Überlassung von Software Lizenz und Umfang der Nutzung Wir überträgen in unserer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Kunden das nicht weiter übertrag-bare und nicht ausschließliche Recht, den Onlinekurs "Training in Genetischer Epidemiologie". Nachfolgend Software oder Programm genannt, auf bestimmte Zeit zu nutzen. Der Kunde erwirbt eine Lizenz, die ihm das Nutzungsrecht der Software für 14 Tage einräumt. Als vertragsgemäße Nutzung wird definiert: Einlesen von Instruktionen oder Daten eines Pro-gramms durch Eingabe am Terminal. Schutzrechte Dritter Wir stellen den Kunden von allen Ansprüchen frei, die gegen ihn in Zusammenhang mit der Nut-zung der Software wegen Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen geistigen Eigen-tumsrechten erhoben werden, vorausgesetzt, - dass der Kunde uns unverzüglich über alle erhobenen Verletzungsvorwürfe unterrichtet, - der Kunde ohne Zustimmung von uns keine derartigen Ansprüche anerkennt, - der Kunde uns gestattet, alle Verhandlungen und Verfahren zu führen, und uns die notwendige Unterstützung gibt, wobei sämtliche Verhandlungs- und Verfahrenskosten zu unseren Lasten gehen. Die vorstehende Verpflichtung entfällt, wenn die Urheber- und Patentrechtsverletzung oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen darauf zurückzuführen sind, dass die Software oder Teile davon mit Ge-räten oder Programmen genutzt werden, die nicht von uns geliefert wurden bzw. deren kombinier-tem Einsatz nicht zugestimmt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen regeln die gesamte Haftung von uns in Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten. Im Falle bereits erhobener oder zu erwartender Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Urheber-rechten, Patentrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten können wir auf eigene Kosten die Geräte oder Programme ändern oder austauschen, um eine Verletzung zu verhindern. Die Leistung des von uns gelieferten Softwaresystems darf dadurch nicht verringert werden. Wenn die Nutzung der Software oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach unserem Ermessen eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, kön-nen wir unter Ausschluss aller anderen Rechte des Kunden nach unserer Wahl und auf unsere Kos-ten - die Programme so ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzen; - dem Kunden das Recht verschaffen, die Systeme weiter zu nutzen; - die betreffenden Programme durch Programme ersetzen, die keine Schutzrechte verletzen und die entweder den Anforderungen des Kunden entsprechen oder gleichwertig mit den ersetzten Programmen sind; - die Programme oder Teile davon zurücknehmen und dem Kunden den (gegebenenfalls anteili-gen) Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust erstatten, vermindert um den dem Kunden hierdurch entstandenen Schaden. Eigentum, Urheberrechte und Quellcode Die dem Kunden zur Verfügung gestellte Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumen-tation im unserem Eigentum. Wir bleiben Inhaber aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Pro-grammen einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten ver-bindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urhebervermerk an. Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, gehen in unser Eigentum über und können anderen Kunden nach Zustimmung des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zu-stimmung durch uns zulässig. Von solchen Änderungen stellt uns der Kunde eine Kopie der Ände-rung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informatio-nen zur Verfügung. Eine Verwertung der geänderten Programmversion bedarf der Zustimmung des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von uns bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so sind wir für entste-hende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Vereinbarung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatzvergütung. Pflichten des Kunden Die überlassenen Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen weder ganz, noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht werden. Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben von uns an den Pro-grammen in keiner Form verändern. Der Kunde hat nach außen für eine Geheimhaltung aller Programm-, Dokumentations-, Betriebsun-terlagen und programmspezifischer Kenntnisse zu sorgen. Hierzu gehören nur jene Unterlagen, die dem Kunden in Erfüllung dieses Vertrages zugänglich gemacht wurden, nicht jedoch Werbeschrif-ten und deren Inhalt. Er hat seine Mitarbeiter zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflich-ten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus, wobei es gleich-gültig ist, ob das Vertragsverhältnis aus irgendeinem Grund vorzeitig aufgelöst worden ist. Die Ge-heimhaltungspflicht erfasst darüber hinaus auch ein Veröffentlichungsverbot nur auszugsweiser Materialien oder Zitate. Eine Durchbrechung der Geheimhaltungspflicht ist allein mit unserer vor-heriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Kündigung Wir können den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde gegen eine Bestim-mung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger individualvertraglicher Regelungen verstößt. Der Kunde ist zur Kündigung dieses Vertrages wegen Leistungsverzuges von unseren Seiten oder wegen nicht behebbarer Mängel nur berechtigt, wenn wir unseren Verpflichtungen nicht nachge-kommen sind und wenn er uns zuvor schriftlich abgemahnt hat und eine angemessene Frist verstri-chen ist, in welcher der gerügte Vertragsverstoß nicht beseitigt worden ist. Innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Beendigung der Lizenz vernichtet der Kunde alle Pro-gramme, Kopien und dazugehörigen Materialien, einschließlich geänderter oder kombinierter Pro-gramme, sofern diese nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt werden müssen. Der Kunde räumt uns das Recht auf Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmung ein. Haftungs- und Verjährungsbegrenzungen Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfängli-chen Unvermögens auf unseren Seiten. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme von uns aus Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemes-sen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt. Vertraulichkeit, Datenschutz Wir und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der an-deren Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Wei-se zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertrags-partner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Ver-tragszweckes nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen mit dem Vermerk "Vertraulich" zu versehen. C. Rechte bei Nutzungsbeendigung Software Bei Software, bei der Nutzungsrechte nur begrenzt überlassen sind, ist diese nach Ende des Vertra-ges, sofern sie auf Datenträgern, die uns gehören, installiert ist, zusammen mit dem Datenträger zu übergeben, und im Übrigen auf den eigenen Datenträgern des Kunden zu löschen und das Lö-schungsprotokoll uns zu überlassen. Dokumentationen Alle Unterlagen, die zur Dokumentation gehören einschließlich von Quellprogrammen und Ent-wicklungsdokumentationen, sind im Original nebst aller Abschriften zurückzugeben. Bestätigung vollständiger Rückgabe Auf Anforderung haben wir Anspruch auf eine förmliche Bestätigung, dass alle Rückgabeverpflich-tungen vollständig und vertragsentsprechend erfüllt worden sind. D. Nebenbestimmungen Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) wird aus-drücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als Erfüllungsad-resse vereinbart ist, im Zweifel Sereetz. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Schwartau, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Andernfalls bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Regelungen. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener indivi-dueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.